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Eine beinahe endlose Geschichte


Die Bundesrepublik Deutschland entschied sich als Wirtschaftsförderungsmassname letztes Jahr den Erwerb von nur elektrische angetriebenen Autos mit € 6000.- zu subventionieren. Eigentlich hatte ich ja die Absicht, kein neues Auto mehr zu kaufen. 

Aber dieses Geschenk anzunehmen reizte mich als Steuerzahler. Schliesslich brachte dieses Angebot vernünftige Elektroautos in zahlbare Regionen.

 

Nach dem Studieren verschiedener Testberichte buchte ich auf der Website von Renault Deutschland eine Probefahrt. Diese fand dann am 27. Juli 2020 statt. Das elektrische Fahren fand ich schon nach den ersten Kilometern faszinierend. Wenn man vorausschauend fährt, kann man nämlich mit dem elektrisch Bremsen einerseits Feinstaub reduzieren, weil man die Bremsbeläge schont und andererseits auch Energie zurückgewinnen, weil man beim Bremsen Strom erzeugt.

 

Nein ich bin nicht grün und ich weiss um die 

Problematik um die Gewinnung der Batterierohstoffe. Für mich auschlaggebend ist ist alleine das geile Feeling des elektrischen Fahrens. Das muss man erlebt haben!

 

Also wollte ich an diesem Tag per sofort so ein Auto bestellen. Aber ich hatte die Rechnung ohne den wiehernden Amtsschimmel gemacht. Der liebe Verkäufer machte mich darauf aufmerksam, dass es nicht sicher sei, dass ich als Einwohner der Exklavengemeinde Büsingen am Hochrhein, Anrecht auf auf den Beitrag der mit meinen Steuergeldern unterstützten Bundesrepublik Deutschland, habe. Schliesslich werde das Auto ja schweizerisch verzollt. Der Verkäufer hatte vor vierzehn Tagen beim Amt für Ausfuhr für einen anderen büsinger Kunden deswegen angefragt. Er sagte mir sobald er die Antwort habe, melde er sich bei mir. Ich weiss nun aber nicht, ob der Händler nie eine Antwort auf die Frage bekommen hat. Ich jedenfalls habe nie wieder etwas von ihm gehört.

 

So habe ich dann die Sachlage einmal selbst angeschaut. Es gibt da tatsächlich ein Problem. Diese Prämie erhält, wer in der Bundesrepublik wohnt und das Auto im Inland zulässt. Leider sind mit diesem Text nicht alle Eventualitäten abgedeckt. Wir Bewohner von Büsingen wohnen zwar auf deutschem Hoheitsgebiet, aber im schweizer Zollgebiet. Das heisst wir müssen unsere Fahrzeuge deutsch zulassen mit TÜV und so. Vorher müssen wir sie aber schweizerisch verzollen (also faktisch exportieren) oder sie in der Schweiz kaufen. Der liebe Autor der Verordnung hat aber nicht festgelegt, ob Zulassungstechnisch Inländisch, oder zollmässig Inländisch.

 

Soweit so gut. Bei meinen Recherchen stellte ich fest, dass bereits Vorführwagen des aktuellen Modells zu haben sind. In der Nähe von Freiburg im Breisgau fand ich einen Händler welche das von mir gewünschten Modell in meiner Traumfarbe hatte. Ich nahm also am 11. August mit diesem Händler kontakt auf. Er erklärte mir, dass er mir die Prämie weitergeben könne, da er das Auto am ersten September ein halbes Jahr in seinem Besitz habe. Nachher spiel es keine Rolle mehr, was mit dem Fahrzeug passiere.

 

Leider haben aber die Renault Vorführwagen sogenannte Mietbatterien. Der Händler aber sagte das seie kein Problem, er stelle den Antrag, das Renault mir diese Batterie verkaufe. Das daure lediglich 6 bis 8 Tage. Er melde sich sobald er das Angebot habe. Trotzt mehreren gegenseitigen Kontakten kam das Batteriekaufangebot von Renault Deutschland nicht, bis diese, gegen Ende September merkten, dass die in diesem Auto verbaute Batterie bei Renault Deutschland gar nirgends registriert war. Dies sollte nun nachgeholt werden und dann sollte ich das Kaufangebot erhalten. Gut nur wusste ich ja, dass ich am ersten Oktober für einen Monat nach Namibia verreise. Mein Händler meinte dann grosszügigerweise das ihm das jetzt auch keine Rolle mehr spiele, dafür habe er dann anfangs November sicher die Offerte mit Batteriekauf. 

 

Pustekuchen, mein lieber deutscher Händler wusste nicht mehr, wie er sich entschuldigen sollte, als ich ihn nach meiner Rückkehr anrief. Ich stellte aber mittlerweile fest, dass Renault Schweiz auch einen Preisnachlass von Fr. 10'000.- gewährte. Also entschloss ich mich das Fahrzeug in der Schweiz zu kaufen. Am 11. November unterschrieb ich den Kaufvertrag für ein nicht reserviertes Auto aus der laufenden Produktion, welches bis mitte Dezember geliefert werden sollte. Wie es in so einem Fall sein soll, rief mich am darauffolgenden Tag mein deutscher Händler an, er habe jetzt das Angebot. Ich teilte ihm dann mit, dass ich nun in der Schweiz ein Auto gekauft habe.

 

Nach dem mein gekauftes Auto anfangs Dezember noch einige Tage im Computer von Renault Schweiz nicht mehr auffindbar war, meldete mir mein schweizer Händler am 22. Dezember, dass das Auto bei ihm eingetroffen sei. Ich reservierte also auf den 28. Dezember einen Termin beim deutschen TÜV. Als ich dort erschien, teilte man mir mit, dass sie mir dieses Auto nicht abnehmen können, weil sie für diesen Typ noch über keine Daten verfügen würden. Diese werden ihnen erst geliefert, wenn sie solche Autos wegen Fristverfall prüfen müssten. Ich müsse mir sogenannte COC Papiere (EG Übereinstimmungsbescheinigung) beschaffen. Mit denen könne ich dann mein Auto direkt bei der Zulassungsstelle einlösen. 

 

Also bestellte mein Händler die Papiere bei Renault in Paris. Als ich die nach relativ kurzer Zeit (10 Tage) in Händen hielt reservierte ich bei der Zulassungsstelle Singen einen Termin. Das ist nicht so einfach. Lockdownbedingt arbeitet nur die Hälfte der Belegschaft. Unter drei bis vier Tagen geht da gar nichts. Wer nun meint ich hätte nun mein Auto einlösen können irrt. Ein in der Schweiz verkauftes Auto muss zuerst zum TÜV zur Hauptuntersuchung.

 

Also auf ein Neues einen Termin Bei der Zulassungsstelle buchen. Dann unmittelbar vorher einen TÜV Termin buchen (das geht einfach). Dies war dann heute. Der TÜV prüfte also mein neues Auto und die Zulassungsstelle erstellte die Papiere und teilte mir ein Kennzeichen zu.

... und nun steht mein Auto tatsächlich auf meinem Parkplatz.

Ich kann es immer noch kaum fassen.

 

Gruss Beat


Kommentare: 2
  • #2

    Claus (Mittwoch, 20 Januar 2021 16:31)

    Klingt fast so interessant wie ein in D gefahrenes Fahrzeug mit CH Kennzeichen zu versehen....MFK kann da auch extrem mühsam sein. Viel Spass mit deinem neuen roten E-Flitzer.

  • #1

    Angela (Montag, 18 Januar 2021 20:11)

    Wunderschönes rotes Auto, gut gemacht Beat�es hat dich gelohnt�